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Apotheker auch am Feiertag für Patienten im Einsatz

152 Apotheken am 3. Oktober im Notdienst

Hannover – Es passiert immer dann, wenn es am wenigsten passt: Erkältungen, Schmerzen, Magen-Darm-Erkrankungen oder der kleine Unfall im Haushalt verderben uns den Feiertag. Manchmal kann nur ein Arzt weiterhelfen, oft reicht der Gang zur Apotheke. Auch am 3. Oktober haben wieder 152 niedersächsische Apotheken im Notdienst geöffnet.

Dort können Patienten das vom Arzt verschriebene Rezept einlösen, aber auch freiverkäufliche Arzneimittel, Säuglingspflege oder Krankenpflegemittel erhalten. Beratung und Wechselwirkungscheck gibt es wie gewohnt dazu. Nach Angaben der Apothekerkammer Niedersachsen nutzen jede Nacht rund 2.000 Patienten den Notdienst niedersachsenweit.

Welche Apotheke im Notdienst ist, erfahren Patienten in den Notdienstinformationen im Lokal- oder Serviceteil ihrer Tageszeitung. Handynutzer können die mobile Notdienstnummer 22 8 33 entweder anrufen oder per SMS „apo“ und ihre Postleitzahl senden (max. 69 Cent pro Minute oder SMS). Von zu Hause können Patienten die kostenlose Festnetznummer 0800 00 22 8 33 anrufen oder unter www.aponet.de schauen. Wer bereits unterwegs ist, fragt einfach in der Praxis des Notarztes oder sieht bei seiner Stammapotheke auf die Infotafel im Schaufenster.

Welche Apotheke im Notdienst ist, wird von der Apothekerkammer nach strengen Kriterien bestimmt, so dass jederzeit eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln gewährleistet ist.

Apotheken sind für die Feiertags- und Nachtdienste immer mit ausreichend Medikamenten ausgestattet. Dennoch kann es passieren, dass die Apotheke spezielle Arzneimittel nicht vorliegen hat. In den Notdienstzeiten besteht auch nicht die Möglichkeit, ein Arzneimittel kurzfristig zu bestellen. Patienten können daher vorab in der Notdienstapotheke anrufen und nachfragen, ob ihr gewünschtes Medikament da ist. Eventuell kann der Apotheker dann aber auch ein alternatives Arzneimittel vorschlagen.

Für die Nutzung des Apothekennotdienstes fällt eine Gebühr von 2,50 Euro an, bei einer Verordnung aus dem ärztlichen Notdienst übernimmt die Krankenkasse diesen Betrag. Wer sich die Gebühr für kleinere Notfälle sparen möchte, dem rät die Apothekerkammer Niedersachsen, vor dem Feiertag noch einmal die Hausapotheke zu überprüfen. Weitere Informationen finden Sie unter www.apothekerkammer-nds.de.

Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist für Gesundheit und Prävention berät der Apotheker seriös und unabhängig. Er begleitet den Patienten fachlich, unterstützt ihn menschlich und hilft ihm so, seine Therapie im Alltag umzusetzen.

Pressekontakt der Apothekerkammer Niedersachsen:
AzetPR
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111, 20253 Hamburg
Telefon 040 / 41 32 700, info@azetpr.com

Apothekerkammer Niedersachsen
Anja Hugenberg
An der Markuskirche 4
30163 Hannover
Telefon: 0511 39099-0
Fax:       0511 39099-36
www.apothekerkammer-nds.de